BGB § 315; MTV FS-Dienste § 9 Abs. 3; SR FS-Dienste (i.d.F.v. 15.12.2014) § 26 Abs. 1; SR FS-Dienste (i.d.F.v. 15.12.2014) § 26 Abs. 7;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 459/15
Auslegung des normativen Teils eines TarifvertragesEindeutige Tarifregelung über die Dauer der Regenerationskuren für Fluglotsen
LAG Hamburg, Urteil vom 02.03.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 65/16
DRsp Nr. 2020/11033
Auslegung des normativen Teils eines TarifvertragesEindeutige Tarifregelung über die Dauer der Regenerationskuren für Fluglotsen
1. Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Bei nicht eindeutigem Wortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat. Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann. Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt.
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