LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.2013
12 Sa 651/13
Normen:
VTV; RL 2/89 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 10.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 467/12

Auslegung einer BetriebsrentenregelungBerechnung der RenteErst Höchstbegrenzung, dann zeitratierliche Kürzung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 651/13

DRsp Nr. 2013/25004

Auslegung einer BetriebsrentenregelungBerechnung der RenteErst Höchstbegrenzung, dann zeitratierliche Kürzung

1. Auslegung einer Versorgungsordnung, die ergibt, dass zunächst die Höchstbegrenzung und erst nachfolgend die zeitratierliche Kürzung zu erfolgen hat.2. Anpassungsprüfung nach der Regelung der Versorgungsordnung. Teilweise Parallelentscheidung zu den Urteilen des Gerichts vom 26.06.2013 - 12 Sa 103/13, 12 Sa 161 und 12 Sa 184/13 und vom 11.09.2013 - 12 Sa 440/13, 12 Sa 510/13 und 12 Sa 413/13.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 10.04.2013 - 4 Ca 467/12 - teilweise abgeändert und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 4,84 Euro seit dem 01.02.2006, 01.03.2006, 01.04.2006, 03.05.2006, 01.06.2006, 01.07.2006, 01.08.2006, 01.09.2006 jeweils für den Zeitraum bis zum 28.02.2007 zu zahlen.

2.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

4.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Für die Beklagten wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV; RL 2/89 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen eines Musterverfahrens über die Höhe der Betriebsrente des Klägers.

1. 2.