LAG Köln - Urteil vom 06.12.2016
12 Sa 528/16
Normen:
Betriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung R... GmbH vom 26.02.2013, Ziffer 8;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 7366/15

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Zeitpunkts der Beendigung durch Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

LAG Köln, Urteil vom 06.12.2016 - Aktenzeichen 12 Sa 528/16

DRsp Nr. 2017/3774

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Zeitpunkts der Beendigung durch Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung hinsichtlich des Eintrittszeitpunkts einer auflösenden Bedingung bei Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Eine Klausel in einer Betriebsvereinbarung, wonach diese im Falle der "Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband" fristlos mit sofortiger Wirkung endet, ist dahin auszulegen, dass auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung und nicht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abzustellen ist.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerseite wird das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 13.04.2016, 3 Ca 7366/15,abgeändert.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 248,00 Euro brutto zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von fünfProzentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 129,00 Euro brutto seit dem 01.08.2015 sowie aus weiteren 129,00 Euro brutto seit dem 01.09.2015.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Zeitkonto des Klägers 16,8 Stunden gutzuschreiben.

4.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Betriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung R... GmbH vom 26.02.2013, Ziffer 8;

Tatbestand

1) 2) 1. 2.