LAG Köln - Urteil vom 06.12.2016
12 Sa 938/16
Normen:
Betriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung R ... GmbH vom 26.02.2013, Ziffer 8;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 7804/15

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Zeitpunkts der Beendigung durch Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

LAG Köln, Urteil vom 06.12.2016 - Aktenzeichen 12 Sa 938/16

DRsp Nr. 2017/9585

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Zeitpunkts der Beendigung durch Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung hinsichtlich des Eintrittszeitpunkts einer auflösenden Bedingung bei Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Eine Klausel in einer Betriebsvereinbarung, wonach diese im Falle der "Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband" fristlos mit sofortiger Wirkung endet, ist dahin auszulegen, dass auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung und nicht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung abzustellen ist.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerseite wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.07.2016, 13 Ca 7804/15,abgeändert.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.899,48 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 316,58 Euro seit dem 01.08.2015, 01.09.2015, 01.10.2015, 01.11.2015, 01.12.2015 und 01.01.2016 zu zahlen.

3.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Betriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung R ... GmbH vom 26.02.2013, Ziffer 8;

Tatbestand

1) 2) 1) 2)