1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.07.2018, Az.:
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
- für Oktober 2015 1.343,75 € brutto abzüglich auf die Bundesagentur übergegangener 1.021,80 € netto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz aus 321,95 € brutto seit 01.11.2015,
- für November 2015 1.343,75 € brutto abzüglich auf die Bundesagentur übergegangener 272,48 € netto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.071,27 € brutto seit 01.12.2015,
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