LAG Nürnberg - Urteil vom 09.01.2019
4 Sa 306/18
Normen:
BGB § 615; BGB § 779;
Fundstellen:
BB 2019, 1011
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 13.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5977/17

Auslegung eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess hinsichtlich der Anrechnung eines Zwischenverdienstes bei Vereinbarung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu reduzierter Vergütung

LAG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 306/18

DRsp Nr. 2019/6063

Auslegung eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess hinsichtlich der Anrechnung eines Zwischenverdienstes bei Vereinbarung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu reduzierter Vergütung

Regeln die Parteien im Vergleich eines Bestandsstreits, dass das Arbeitsverhältnis über den Zeitpunkt der fristlosen Kündigung während eines beschränkten Zeitraums fortbestanden hat und während dieses Zeitraums nur noch die Hälfte der bisherigen Vergütung abzurechnen ist, bedarf es für die Anrechnung eines Zwischenverdienstes einer ausdrücklichen Regelung im Vergleich; zumal dann, wenn die Abrechnung auch restliche Urlaubstage und Feiertage erfassen soll.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.07.2018, Az.: 10 Ca 5977/17, abgeändert.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

- für Oktober 2015 1.343,75 € brutto abzüglich auf die Bundesagentur übergegangener 1.021,80 € netto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz aus 321,95 € brutto seit 01.11.2015,

- für November 2015 1.343,75 € brutto abzüglich auf die Bundesagentur übergegangener 272,48 € netto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.071,27 € brutto seit 01.12.2015,