1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. April 2018 -
2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Zulage und die Anrechenbarkeit von Tarifentgelterhöhungen hierauf.
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