Die Parteien streiten über die Höhe einer Zulage, die im Zusammenhang mit einem Betriebsteilübergang zu zahlen ist.
Kernpunkte des Streites sind dabei einerseits die Frage, auf Basis welcher Jahresarbeitszeit Einkommensdifferenzen zu errechnen sind und zum anderen, ob alle Einkommensbestandteile der Klägerin vor Betriebsteilübergang in die Berechnung einzubeziehen sind.
Die am 03.05.1957 geborene Klägerin war seit dem 08.05.1978 als Stewardess bei der M3xxxxx AG beschäftigt.
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