BGB § 611a Abs. 2; Flexi-TV zur 7-Tage-Woche v. 11.09.2015 § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 19.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 749/17
Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von TarifverträgenTarifliches Härtegeld als einmalige Zahlung mit tariflicher Fälligkeitsregelung
LAG Nürnberg, Urteil vom 15.03.2019 - Aktenzeichen 8 Sa 303/18
DRsp Nr. 2019/8989
Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von TarifverträgenTarifliches Härtegeld als einmalige Zahlung mit tariflicher Fälligkeitsregelung
Auslegung des § 2 c des Flexi-Tarifvertrages zur 7-Tage-Woche, dass das sog. Härtegeld nicht jährlich, sondern nur einmalig für die Laufzeit des 7-Tage-Betriebes zu leisten ist.
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