Die Parteien streiten über die Zahlung einer Abfindung aufgrund des Tarifvertrages über einen sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 30. November 1991 (TV Personalabbau BMVg).
Die Klägerin war zuletzt als halbtagsbeschäftigte Angestellte im Stab der Panzer-Division in B beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TV Personalabbau BMVg Anwendung, in dessen § 8 es heißt:
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