SG Marburg - Beschluss vom 30.04.2008
S 12 KA 140/08 ER
Normen:
SGB V § 75 Abs. 1 S. 2 ;

Ausschluss eines Nichtvertragsarztes von der Teilnahme an Notdienst

SG Marburg, Beschluss vom 30.04.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 140/08 ER

DRsp Nr. 2008/17179

Ausschluss eines Nichtvertragsarztes von der Teilnahme an Notdienst

Nimmt ein nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender Arzt seit Jahren am Notdienst teil, so kann er von einer weiteren Teilnahme nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, wenn der Bedarf für die Teilnahme von Nichtvertragsärzten nicht weggefallen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 75 Abs. 1 S. 2 ;