LAG Saarland - Urteil vom 08.03.1995
1 Sa 237/94
Normen:
BGB § 615 Satz 1; TV für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen § 16; TVG § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken - 2 (5) Ca 2590/93 - 30.09.94,

Ausschlussfrist: schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen

LAG Saarland, Urteil vom 08.03.1995 - Aktenzeichen 1 Sa 237/94

DRsp Nr. 2001/5682

Ausschlussfrist: schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen

Die Wirkung der tarifvertraglichen Verfallfrist kann durch eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses gehindert werden; dies gilt aber nicht für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung Weiterbeschäftigung als freier Bildjournalist bzw. die Erteilung von Aufträgen im bisherigen Umfang.

Normenkette:

BGB § 615 Satz 1; TV für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen § 16; TVG § 1 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 621/95 -.

Vorinstanz: ArbG Saarbrücken - 2 (5) Ca 2590/93 - 30.09.94,