LAG Berlin-Brandenburg, vom 07.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 2164/11
ArbG Berlin, vom 29.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 4676/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ordentlich unkündbaren Beschäftigungsverhältnisses wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit auf Grund innerbetrieblicher Maßnahmen
BAG, Urteil vom 20.06.2013 - Aktenzeichen 2 AZR 379/12
DRsp Nr. 2013/25425
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ordentlich unkündbaren Beschäftigungsverhältnisses wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit auf Grund innerbetrieblicher Maßnahmen
1. Ein wichtiger Grund für eine betriebsbedingte außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers kann sich auch aus dem Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund innerbetrieblicher Maßnahmen des Arbeitgebers ergeben.2. Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Sonderkündigungsschutz auf einer tarifvertraglichen Regelung beruht, die den Ausschluss der ordentlichen Kündigung an die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter des Arbeitnehmers knüpft.3. Etwas anderes kann gelten, wenn der (befristete) Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen die Gegenleistung des Arbeitgebers für einen Verzicht auf bestimmte Rechtsansprüche durch die Arbeitnehmer darstellt.Orientierungssätze:
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