Der Kläger (geboren am 8. Dezember 1968) war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 18. Juli 1988 zunächst als Betriebsaufsicht, seit Dezember 1988 als Triebfahrzeugfahrer und seit Anfang 1991 als Zugfahrer bei der U-Bahn beschäftigt, und zwar zuletzt gegen eine Vergütung von ca. 3.900,-- DM.
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