Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 126.755,69 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13.881,61 € seit dem 01.12.2015 sowie aus jeweils 14.109,26 € seit dem 01.01.2016, 01.02.2016, 01.03.2016, 01.04.2016, 01.05.2016, 01.06.2016 und 01.07.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund außerordentlicher, hilfsweise ordentlicher Kündigung und die Zahlung von Verzugslohn.
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