LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.09.2016
10 Sa 192/16
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 6036/15

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Mitarbeiterin im Bürgeramt wegen massenhafter Abrufe von Meldedaten aus Neugier

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.09.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 192/16

DRsp Nr. 2017/7608

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Mitarbeiterin im Bürgeramt wegen massenhafter Abrufe von Meldedaten aus Neugier

Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung, auch wenn sie nur einen kleinen Personenkreis betreffen und aus reiner Neugier erfolgt sind.

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2015 - 56 Ca 6036/15 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 18.900,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen des Arbeitsverhältnisses der Parteien einmal aus verhaltensbedingten und einmal aus personenbedingten Gründen.