I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.11.2015 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier außerordentlicher und hilfsweise ausgesprochener ordentlicher Kündigungen, um Entgelt- und Zeugnisansprüche sowie um widerklagend geltend gemachte Schadensersatz-, Feststellungs- und Auskunftsansprüche.
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