I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2015 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Verfahrens
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 18.900,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen des Arbeitsverhältnisses der Parteien vom 9. Januar 2015 und 20. März 2015 einmal aus verhaltensbedingten und einmal aus personenbedingten Gründen.
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