LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.04.2017
10 Sa 154/17
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2017, 3
LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 71
NZA-RR 2017, 404
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 6036/15

Außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin im Bürgeramt bei massenhaften Abrufen von MeldedatenFolgekündigung nach Neubeurteilung des Kündigungssachverhalt aufgrund weiterer Erkenntnisse

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 154/17

DRsp Nr. 2017/11445

Außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin im Bürgeramt bei massenhaften Abrufen von Meldedaten Folgekündigung nach Neubeurteilung des Kündigungssachverhalt aufgrund weiterer Erkenntnisse

Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung, auch wenn sie nur einen kleinen Personenkreis betreffen und aus reiner Neugier erfolgt sind. Wenn ein kündigungsrelevanter Sachverhalt aufgrund zusätzlicher Erkenntnisse neu zu beurteilen ist, handelt es sich nicht um eine Wiederholungskündigung.

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2015 - 56 Ca 6036/15 abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Verfahrens 2 AZN 997/16 vor dem Bundesarbeitsgericht trägt die Klägerin.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 18.900,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen des Arbeitsverhältnisses der Parteien vom 9. Januar 2015 und 20. März 2015 einmal aus verhaltensbedingten und einmal aus personenbedingten Gründen.