Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Oktober 2010, 14 Ca 1915/10, teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 15. März 2010 beendet wurde.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die hilfsweise Kündigung der Beklagten vom 19. März 2010 beendet wurde.
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