Die Vollstreckung aus dem Gerichtsbescheid des SG München vom 29.06.2020 - Aktenzeichen
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Mit Gerichtsbescheid vom 29.06.2020 hat das Sozialgericht München die Beklagte verurteilt, den Kläger mit einer Oberschenkelprothese mit Gemium X3 Kniegelenk sowie Triton Fuß als Hilfsmittel zu versorgen. Dagegen ist die Berufung der Beklagten vom 29.07.2020 anhängig (Az.:
Dem hat sich der Kläger widersetzt und insbesondere die Gebrauchsvorteile des Gemium X3 Kniegelenks betont.
II.
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