Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2) wird der Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Januar 2019 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin ist ein Krankenhaus. Sie hat eingehend am 27. Dezember 2017 bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine Klage auf Schadensersatz gegen den Beklagten zu 1) und den Beklagten zu 2) erhoben. Sie fordert von beiden Beklagten gesamtschuldnerisch 894.534,92 €, sowie zusätzlich von dem Beklagten zu 1) weitere 270.253,33 €.
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