LAG Köln - Urteil vom 18.12.2013
5 Sa 316/13
Normen:
BGB § 242; BetrAVG § 3; BetrAVG § 4 ; BetrAVG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 222/12

Ausstattung einer RentnergesellschaftSchadensersatz durch Veräußerung der GesellschaftsteileAusgliederung der Betriebsrentner

LAG Köln, Urteil vom 18.12.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 316/13

DRsp Nr. 2014/6095

Ausstattung einer Rentnergesellschaft Schadensersatz durch Veräußerung der Gesellschaftsteile Ausgliederung der Betriebsrentner

Die unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft kann Schadensersatzansprüche auslösen. Das gilt auch dann, wenn die Rentnergesellschaft nicht durch Ausgliederung der Betriebsrentner, sondern durch Veräußerung sämtlicher aktiver Gesellschaftsteile als "betriebsrentenrechtlicher Rest" entsteht (im Anschluss an BAG, 04.03.2008 - 3 AZR 358/06 - und LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12 -).

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juni 2013 - 10 Ca 222/12 - teilweise abgeändert:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.998,04 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.748,28 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.925,76 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.

4. II. III. IV.