OLG Köln - Urteil vom 09.09.2021
7 U 11/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 18.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 286/18

Ausstellung eines Totenscheins oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Diagnose MalariaAusübung eines öffentlichen Amtes durch Klinikärzte bei einer LeichenschauReichweite einer inneren Leichenschau

OLG Köln, Urteil vom 09.09.2021 - Aktenzeichen 7 U 11/19

DRsp Nr. 2021/14583

Ausstellung eines Totenscheins oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Diagnose Malaria Ausübung eines öffentlichen Amtes durch Klinikärzte bei einer Leichenschau Reichweite einer inneren Leichenschau

1. Zur Frage der Ausübung eines öffentlichen Amtes durch Klinikärzte bei der Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung nach dem Bestattungsgesetz NRW2. Zu den (vertraglichen und deliktischen) Pflichten von Ärzten bei der Durchführung der inneren Leichenschau bei Verdacht auf infektiöse Krankheiten (hier: nachträgliche Feststellung von Lassa-Fieber bei ursprünglicher Malaria-Diagnose)3. Zur Frage der Reichweite der inneren Leichenschau und dazu, ob nach Durchführung der makroskopischen Leichenschau ein Abwarten des histologischen Befundes erforderlich ist

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.12.2018 - 5 O 286/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 13.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1, 544 Abs. 2 ZPO abgesehen.

II.