SG Stuttgart, vom 07.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 04385/00
Ausübung des Ermessens bei einer Abzweigungentscheidung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - Aktenzeichen L 8 AL 685/02
DRsp Nr. 2006/24169
Ausübung des Ermessens bei einer Abzweigungentscheidung
Die Ermessensausübung der Bundesanstalt für Arbeit bei einer Abzweigungsentscheidung ist selbst beim Vorliegen eines Unterhaltstitels fehlerhaft, wenn sie sich nicht damit auseinandersetzt, ob die Opfergrenze nach § 850cZPO oder der Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle eingehalten ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]