Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Kammergerichts vom 28. Juli 2016 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung gegen die Abweisung der Klage auf Zahlung von 9.599,31 € zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil der Zivilkammer 7 des Landgerichts Berlin vom 3. Februar 2015 auf die Berufung der Klägerin abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.599,31 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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