LAG Düsseldorf - 4 Sa 568/87 - 17.07.87 - ArbG Wuppertal - 2 Ca 4135/86 - 19.02.87, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von Sonderzuwendungen [Frage etwaiger Kürzung]
BAG, Urteil vom 10.05.1989 - Aktenzeichen 6 AZR 660/87
DRsp Nr. 1992/5983
Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von Sonderzuwendungen [Frage etwaiger Kürzung]
1. Beanspruchen eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer uneingeschränkt Erziehungsurlaub, so ruht das Arbeitsverhältnis der Parteien während dieser Zeit (Anschluss an BAG Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - DB 1988, 2365 = DRsp-ROM Nr. 1992/6090).2. Das Arbeitsverhältnis der Parteien ruht während des Erziehungsurlaubs allerdings nicht kraft Gesetzes oder Vereinbarung i. S. des § 2 Nr. 6 des Tarifvertrages über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens vom 30. Oktober 1976 nach dem Stand vom 3. Juli 1984 in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer haben deshalb Anspruch auf die volle tarifliche Jahressonderzahlung.