BAG vom 02.03.1983
5 AZR 594/82
Normen:
ArbGG § 12, § 61 Abs.1, § 64 Abs.2;
Fundstellen:
AnwBl 1984, 146
DRsp VI(646)117b-c
MDR 1984, 84

BAG - 02.03.1983 (5 AZR 594/82) - DRsp Nr. 1992/6614

BAG, vom 02.03.1983 - Aktenzeichen 5 AZR 594/82

DRsp Nr. 1992/6614

Streitwertfestsetzung durch das Arbeitsgericht als Festsetzung des Rechtsmittelstreitwerts; grundsätzliche Bindung des Berufungsgerichts an die Festsetzung bei der Ermittlung des Beschwerdewerts.

Normenkette:

ArbGG § 12, § 61 Abs.1, § 64 Abs.2;

»... Das LAG hat angenommen, bei der Ermittlung des Beschwerdewertes sei es nicht an die im Urteil des Arbeitsgerichts getroffene Streitwertfestsetzung gebunden. Da die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der Umgestaltung des Rechtsmittelsystems nicht mehr die Bedeutung eines Rechtsmittelstreitwerts habe, sei es systemwidrig, das Rechtsmittelgericht weiterhin an die durch das Arbeitsgericht getroffene Streitwertfestsetzung zu binden. ... Dieser Auffassung des LAG kann nicht gefolgt werden.

Die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen Urteil galt bis zum Inkrafttreten der Beschleunigungsnovelle [vom 21.5.1979 Ä BGBl. I S. 545] als unanfechtbar. ...