BAG vom 02.04.1987
6 ABR 29/85
Normen:
ArbGG § 87 Abs.2 S.3;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 87 ArbGG 1979
BAGE 55, 202
BB 1988, 276
DB 1988, 187
DRsp VI(646)133b
EzA § 89 ArbGG 1979 Nr. 2
NZA 1988, 217
SAE 1988, 126

BAG - 02.04.1987 (6 ABR 29/85) - DRsp Nr. 1992/6209

BAG, vom 02.04.1987 - Aktenzeichen 6 ABR 29/85

DRsp Nr. 1992/6209

Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren (Aufgabe bisheriger gegenteiliger BAG-Rechtsprechung).

Normenkette:

ArbGG § 87 Abs.2 S.3;

»Die Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist umstritten.

Die Rechtspr. des BAG hat .. sowohl die Anschlußrechtsbeschwerde (DB 1957, 634) als auch die unselbständige Anschlußbeschwerde (DB 1973, 2249 ..) für unzulässig gehalten. Diese Rechtsauffassung wird mit dem Fehlen eines entsprechenden Hinweises im Gesetz, insbesondere aber mit dem das Beschlußverfahren beherrschenden Beschleunigungsprinzip begründet. ...

Zunehmend wird [dagegen] vor allem in der neueren Literatur, aber auch in der Rechtspr. der Landesarbeitsgerichte die unselbständige Anschlußbeschwerde .. als zulässig erachtet (vgl. .. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 87 Rdn. 4; Dütz, RdA 1980, 81, 100; LAG Düsseldorf, BB 1980, 1586 f.; LAG Hamm, NZA 1984, 59).

Dieser Auffassung schließt sich der Senat an. Die bisherige gegenteilige Rechtspr. wird aufgegeben. Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist die unselbständige Anschlußbeschwerde zulässig.