BAG - 03.02.1987 (3 AZR 523/85) - DRsp Nr. 1992/6233
BAG, vom 03.02.1987 - Aktenzeichen 3 AZR 523/85
DRsp Nr. 1992/6233
Regelmäßig keine Geltung eines vereinbarten Wettbewerbsverbots für den Fall, daß der Arbeitnehmer vertragswidrig den Dienst nicht angetreten hat;(g) anders, wenn schon vor dem vorgesehenen Vertragsbeginn eine intensive Zusammenarbeit begonnen hatte.