BAG vom 03.06.1987
4 AZR 44/87
Normen:
BetrVerfG § 87 Abs.1 Nr.10;
Fundstellen:
DB 1987, 1943
DRsp VI(642)250e

BAG - 03.06.1987 (4 AZR 44/87) - DRsp Nr. 1992/6190

BAG, vom 03.06.1987 - Aktenzeichen 4 AZR 44/87

DRsp Nr. 1992/6190

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 bei der Anrechnung übertariflicher Lohnbestandteile auf Tariflohnerhöhungen.

»Wird eine übertarifliche Zulage jederzeit widerruflich und auf Tariflohnerhöhungen anrechenbar vereinbart, kann sie auch auf die Tariflohnerhöhung in der Metallindustrie angerechnet werden, die ab 1. 4. 1985 in Höhe von 3,9 % zum Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung gewährt wird. Die automatische Anrechnung verstößt [nicht] gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz«.

Normenkette:

BetrVerfG § 87 Abs.1 Nr.10;