BAG - 03.06.1987 (4 AZR 44/87) - DRsp Nr. 1992/6190
BAG, vom 03.06.1987 - Aktenzeichen 4 AZR 44/87
DRsp Nr. 1992/6190
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 bei der Anrechnung übertariflicher Lohnbestandteile auf Tariflohnerhöhungen.
»Wird eine übertarifliche Zulage jederzeit widerruflich und auf Tariflohnerhöhungen anrechenbar vereinbart, kann sie auch auf die Tariflohnerhöhung in der Metallindustrie angerechnet werden, die ab 1. 4. 1985 in Höhe von 3,9 % zum Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung gewährt wird. Die automatische Anrechnung verstößt [nicht] gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz«.
Normenkette:
BetrVerfG § 87 Abs.1 Nr.10;
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