»Der Ausgleich geleisteter Überstunden durch bezahlte Arbeitsbefreiung gemäß §
Der Argumentation des Kl., zur Erfüllung seines Anspruchs auf Arbeitsbefreiung hätte er von einer bestehenden Arbeitspflicht freigestellt werden müssen, was jedoch nicht möglich gewesen sei, weil seine Arbeitspflicht bereits infolge der Arbeitsunfähigkeit entfallen sei, ist das LAG mit Recht nicht gefolgt. Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Frage, ob ein »Ausgleich durch Arbeitsbefreiung« im Sinne des §
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