BAG vom 04.09.1985
7 AZR 531/82
Normen:
BAT § 17 Abs.5; BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
AP Nr. 13 zu § 17 BAT
BB 1986, 460
DB 1986, 177
DRsp VI(608)183c

BAG - 04.09.1985 (7 AZR 531/82) - DRsp Nr. 1992/6421

BAG, vom 04.09.1985 - Aktenzeichen 7 AZR 531/82

DRsp Nr. 1992/6421

Möglicher Ausgleich von Überstunden im Wege der bezahlten Arbeitsbefreiung (§ 17 Abs. 5 BAT) auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Normenkette:

BAT § 17 Abs.5; BGB §§ 611 ff.;

»Der Ausgleich geleisteter Überstunden durch bezahlte Arbeitsbefreiung gemäß § 17 Abs. 5 BAT ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich .. . Das gilt jedenfalls dann, wenn Ä wie hier Ä der ArbGeber dem ArbNehmer die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor dessen Erkrankung bekanntgegeben hat.

Der Argumentation des Kl., zur Erfüllung seines Anspruchs auf Arbeitsbefreiung hätte er von einer bestehenden Arbeitspflicht freigestellt werden müssen, was jedoch nicht möglich gewesen sei, weil seine Arbeitspflicht bereits infolge der Arbeitsunfähigkeit entfallen sei, ist das LAG mit Recht nicht gefolgt. Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Frage, ob ein »Ausgleich durch Arbeitsbefreiung« im Sinne des § 17 Abs. 5 BAT während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich ist, nicht anhand begrifflicher Erwägungen oder allgemeiner schuldrechtlicher Grundsätze, sondern nur durch Auslegung der Tarifvorschrift selbst beantworten läßt.