BAG - 05.06.1985 (5 AZR 459/83) - DRsp Nr. 1992/6443
BAG, vom 05.06.1985 - Aktenzeichen 5 AZR 459/83
DRsp Nr. 1992/6443
Berechnung der fortzuzahlenden Vergütung eines arbeitsunfähig erkrankten Angestelltenim Falle eines angestellten Handelsvertreters, der neben einem Grundgehalt auch Provision bezieht.