BAG - 07.11.1985 (2 AZR 657/84) - DRsp Nr. 1992/6399
BAG, vom 07.11.1985 - Aktenzeichen 2 AZR 657/84
DRsp Nr. 1992/6399
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen (in der Reihenfolge der erforderlichen Prüfung):(a) negative Prognose hinsichtlich der Besorgnis weiterer Erkrankungen;(b) Folgerung einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen;(c-d) Feststellung einer unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers, und zwar aufgrund einer Interessenabwägung;(d) Prüfungskriterien, insbesondere Abstellung auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses des gekündigten Arbeitnehmers.