Die Kl. war im Jahre 1983 mehrfach arbeitsunfähig krank; am 16. 9. endete das Arbeitsverhältnis. Die letzte Arbeitsunfähigkeit dauerte bis zum 16. 10.; bis dahin erhielt die Kl. Krankengeld. Seit 17. 10. 1983 bezieht sie Arbeitslosengeld. Die Kl. begehrt Urlaubsabgeltung für die im Jahre 1983 nicht gewährten Urlaubstage.
(c-d) »Durch die Krankengeldzahlung des Sozialversicherungsträgers (§ 115 SGB X) und die Überleitungsanzeige der Bundesanstalt für Arbeit (§
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