BAG vom 09.03.1983
4 AZR 350/81
Normen:
ArbGG § 72 ; ZPO § 551 Nr.7;
Fundstellen:
DB 1984, 1836
DRsp VI(646)118d-e

BAG - 09.03.1983 (4 AZR 350/81) - DRsp Nr. 1992/6613

BAG, vom 09.03.1983 - Aktenzeichen 4 AZR 350/81

DRsp Nr. 1992/6613

d-e. Verzögerte Zustellung eines LAG-Urteils als absoluter Revisionsgrund im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO (Entscheidung ohne Gründe) (d) bei Zustellung später als zwölf Monate seit Verkündung; (e) nicht bereits bei Zustellung später als sechs Monate seit Verkündung.

Normenkette:

ArbGG § 72 ; ZPO § 551 Nr.7;

(d) » Das am 13.5.1980 verkündete LAG-Urteil wurde den Parteien erst.. mehr als 14 Monate nach seiner Verkündung zugestellt. Diese verspätete Zustellung bedeutet, daß die am 13.5.1980 verkündete Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist (§ 551 Nr. 7 ZPO).