»Der Betriebsrat will festgestellt wissen, daß die vom ArbGeber .. verfügte Kürzung der Akkordvorgabezeiten seinem Mitbestimmungsrecht unterliegt.
Dieses Mitbestimmungsrecht nimmt der Betriebsrat in zweierlei Hinsicht in Anspruch: Zum einen steht er auf dem Standpunkt, der ArbGeber dürfe die Zulagen, die er in Form von erhöhten Akkordvorgabezeiten gezahlt habe, nicht einseitig kürzen oder die sich aus den Vorgabezeiten ergebenden Lohnforderungen auf Tariflohnerhöhungen anrechnen. Zum anderen beanstandet der Betriebsrat, daß der ArbGeber das Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung des verbliebenen Zulagevolumens auf die von der Zulagenzahlung begünstigten Arbnehmer nicht beachtet habe. ...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|