BAG - 13.01.1987 (1 AZR 267/85) - DRsp Nr. 1992/6243
BAG, vom 13.01.1987 - Aktenzeichen 1 AZR 267/85
DRsp Nr. 1992/6243
Geheimnisschutz für die Tätigkeit eines bei einer psychologischen Beratungsstelle angestellten Berufspsychologen auch gegenüber seinem Arbeitgeber;(f-g) keine Befugnis des Arbeitgebers, im Falle telefonischer Betreuung die Zielnummer der Klienten zu erfassen,(g) auch nicht aufgrund von Regelungen des Datenschutzes (Kontrolle des Telefonverhaltens der Arbeitnehmer).