Gegenstand des Rechtsstreits ist die Berechtigung des ArbGebers (öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt), den in Höhe von 1,50 DM arbeitstäglich gewährten Essensgeldzuschuß um 1,Ä DM zu kürzen. Die Klage des ArbNehmers auf Fortzahlung des ungekürzten Zuschusses blieb ohne Erfolg.
(c) »... Zutreffend ist das LAG davon ausgegangen, daß der Kl. sein Begehren nicht auf einen einzelvertraglichen Anspruch stützen kann. Die Parteien haben in dem Arbeitsvertrag nicht die Gewährung des geltend gemachten Essenszuschusses vereinbart.
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