BAG - 17.02.1987 (3 AZR 197/85) - DRsp Nr. 1996/16101
BAG, vom 17.02.1987 - Aktenzeichen 3 AZR 197/85
DRsp Nr. 1996/16101
Nach § 15 Abs. 1HGB wird der geschäftliche Verkehr in seinem Vertrauen auf das Schweigen des Handelsregisters über eine einzutragende Tatsache geschützt. Kein Vertrauensschutz besteht dagegen hinsichtlich der Richtigkeit einer Eintragung (hier: Eintritt einer »Komplementärin« in eine mangels Geschäftsbetrieb als BGB -Gesellschaft zu qualifizierende »KG«).