BAG vom 17.04.1985
4 AZR 362/83
Normen:
ArbGG §§ 72, 73 ;
Fundstellen:
DRsp VI(646)121d

BAG - 17.04.1985 (4 AZR 362/83) - DRsp Nr. 1992/6468

BAG, vom 17.04.1985 - Aktenzeichen 4 AZR 362/83

DRsp Nr. 1992/6468

Keine revisionsgerichtliche Berücksichtigung erstmals erhobener verzichtbarer (§ 295 Abs. 1 ZPO), das erstinstanzliche Verfahren betreffender Rügen.

Normenkette:

ArbGG §§ 72, 73 ;

»... Die zahlreichen prozessualen Rügen der Revision .. können schon im Hinblick auf § 295 Abs. 1 ZPO in der Revisionsinstanz, in der sie erstmals vorgebracht worden sind, keine Berücksichtigung mehr finden. Sie hätten nämlich durchweg schon gegenüber dem LAG angebracht werden können und betreffen sämtliche Gegenstände, die unter § 295 Abs. 1 ZPO fallen, und nicht etwa unverzichtbare prozeßrechtliche Grundsätze i. S. von § 295 Abs. 2 ZPO. ...«

Fundstellen
DRsp VI(646)121d