BAG vom 17.10.1985
6 AZR 571/82
Normen:
BUrlG §§ 9, 10 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 18 BAT
DB 1986, 438
DRsp VI(604)161f
NJW 1986, 1066

BAG - 17.10.1985 (6 AZR 571/82) - DRsp Nr. 1992/6405

BAG, vom 17.10.1985 - Aktenzeichen 6 AZR 571/82

DRsp Nr. 1992/6405

Nichtanrechnung vereitelten Urlaubs nur in den gesetzlich und tariflich vorgesehenen Fällen (Krankheit und Kur), also keine Nachgewährung von Eheschließungs-Sonderurlaub.

Normenkette:

BUrlG §§ 9, 10 ;

Der Senat führt zunächst aus: Für die »Nachfeier« einer Eheschließung könne kein Eheschließungs-Sonderurlaub gewährt werden; Teilabdruck insoweit unter VI (608) 182 a.

»... §§ 9, 10 BUrlG sehen eine Nichtanrechnung für kur- und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten auf den gesetzl. Mindesturlaubsanspruch vor. Solche Urlaubstage werden nicht verbraucht, sondern bleiben als Anspruch erhalten (vgl. BAG, DB 1966, 427). Gleiches regelt § 47 Abs. 6 Satz 3 BAT für den den gesetzl. Mindesturlaub übersteigenden tariflichen Urlaubsanspruch für die Erkrankung während des Urlaubs. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften für den Fall [des Sonderurlaubs aus Anlaß] einer Eheschließung kommt jedoch nicht in Betracht. Es läßt sich aus diesen Vorschriften kein allgemeiner Rechtssatz entnehmen, daß der ArbGeber grundsätzlich verpflichtet sei, die Vereitelung des Urlaubs infolge urlaubsstörender Ereignisse durch Nachgewährung auszugleichen (vgl. BAG, DB 1963, 1579; 1966, 427). ...