Der Senat führt zunächst aus: Für die »Nachfeier« einer Eheschließung könne kein Eheschließungs-Sonderurlaub gewährt werden; Teilabdruck insoweit unter VI (608) 182 a.
»... §§ 9, 10 BUrlG sehen eine Nichtanrechnung für kur- und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten auf den gesetzl. Mindesturlaubsanspruch vor. Solche Urlaubstage werden nicht verbraucht, sondern bleiben als Anspruch erhalten (vgl. BAG, DB 1966, 427). Gleiches regelt §
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