BAG vom 21.01.1987
4 AZR 547/86
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
AP Nr. 47 Art. 9 GG
BAGE 54, 113
BB 1987, 334, 615
DB 1987, 487
DRsp VI(610)195a-c
EzA Art. 9 GG Nr. 42
NZA 1987, 121, 233
SAE 1987, 206

BAG - 21.01.1987 (4 AZR 547/86) - DRsp Nr. 1992/6237

BAG, vom 21.01.1987 - Aktenzeichen 4 AZR 547/86

DRsp Nr. 1992/6237

Auswahl der Bewerber um Eintritt in den Vorruhestand für den Fall, daß die Anzahl der Bewerbungen das tarifvertraglich vorgesehene Kontingent von Vorruhestandsberechtigten übersteigt und tarifliche Auswahlregeln fehlen (hier: Vorruhestandstarifvertrag Textilindustrie Ä Begrenzung auf 2 % der Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs): (a) Unzulässigkeit ausschließlicher Berücksichtigung tarifgebundener Arbeitnehmer bei der Ausfüllung des Anspruchsrahmens (Nichtberücksichtigung von Außenseitern als Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit); (b-c) Beurteilung der Rangfolge grundsätzlich nach der zeitlichen Priorität der Entstehung des jeweiligen Anspruchs, (c) allerdings möglicher Vertrauensschutz zugunsten eines an sich nachrangigen Bewerbers, der seinen Anspruch bereits vor Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung mit dem an sich vorrangigen Mitbewerber geltendgemacht hat.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;