BAG - 23.01.1985 (5 AZR 592/82) - DRsp Nr. 1992/6497
BAG, vom 23.01.1985 - Aktenzeichen 5 AZR 592/82
DRsp Nr. 1992/6497
Pflicht des Arbeiters zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit:(b-c) Nachweispflicht grundsätzlich auch bei Kurzerkrankungen;(c) Möglichkeit tarifvertraglicher Modifizierung;(d-e) Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers bei schuldhafter Verletzung der Nachweispflicht(e) erlischt - rückwirkend - bei späterer Vorlage des Attestes;(f) zulässiger Nachweis auch durch andere Beweismittel als durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Normenkette:
LohnFG §§ 3, 5 ;
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