BAG vom 24.04.1985
4 AZR 457/83
Normen:
TarVertrG § 1;
Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 3 BAT
BAGE 48, 307
BB 1985, 2321
DRsp VI(638)67b
EzA Art. 9 GG Nr. 39
NZA 1985, 602
SAE 1985, 364

BAG - 24.04.1985 (4 AZR 457/83) - DRsp Nr. 1992/6459

BAG, vom 24.04.1985 - Aktenzeichen 4 AZR 457/83

DRsp Nr. 1992/6459

Zulässiger Ausschluß von Lektoren aus dem Geltungsbereich des BAT.

Normenkette:

TarVertrG § 1;

»Selbst wenn man für [den] Ausschluß der Lektoren [aus dem Anwendungsbereich des BAT] einen sachlichen Grund fordern wollte, wäre ein solcher .. zu bejahen. Die ausländischen Lektoren für Fremdsprachen, die in der Bundesrepublik Deutschland Kenntnisse in der praktischen Anwendung ihrer Heimatsprache vermitteln, sollen nicht die Verbindung zu ihrem Heimatland verlieren, damit sie in der Lage sind, den jeweiligen Stand der sich stets verändernden Sprachen wiederzugeben. Deshalb werden sie häufig befristet für nur wenige Jahre eingestellt. Bei einer unbefristeten Einstellung besteht die Gefahr, daß die Verbindung zum Heimatland nicht mehr in einem für die Unterrichtszwecke ausreichenden Maße erhalten bleibt. ... Die für ausländische Lektoren im allgemeinen vorgesehene, sachlich berechtigte Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertigt es, sie aus dem Geltungsbereich des BAT herauszunehmen, da dessen Regelungen Ä wie allgemein im öffentlichen Dienst Ä auf ein grundsätzlich unbefristetes Arbeitsverhältnis angelegt sind. Dies rechtfertigt auch eine unterschiedliche Behandlung zu anderen Lehrkräften mit besonderen Aufgaben.«

Fundstellen
AP Nr. 4 zu § 3 BAT
BAGE 48, 307
BB 1985, 2321
DRsp VI(638)67b
EzA Art. 9 GG Nr. 39
NZA 1985, 602
SAE 1985, 364