BAG - 24.09.1987 (2 AZR 26/87) - DRsp Nr. 1992/6165
BAG, vom 24.09.1987 - Aktenzeichen 2 AZR 26/87
DRsp Nr. 1992/6165
Soziale Rechtfertigung einer Kündigungwegen außerdienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers, das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt oder zu einer konkreten Gefährdung im Vertrauensbereich führt;(c) Unwirksamkeit einer Kündigung, die damit begründet wird, der Arbeitnehmer habe für die Einstellung eines Bewerbers von diesem eine »Vermittlungsprovision« gefordert und erhalten.