BAG vom 24.11.1987
1 ABR 57/86
Normen:
BetrVerfG § 87 Abs.1 Nr.10;
Fundstellen:
AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972
BAGE 56, 346
BB 1988, 697
DB 1988, 556
DRsp VI(642)256e
EzA § 87 BetrVG 1972 Nr. 17
JuS 1988, 826
NZA 1988, 322

BAG - 24.11.1987 (1 ABR 57/86) - DRsp Nr. 1992/6149

BAG, vom 24.11.1987 - Aktenzeichen 1 ABR 57/86

DRsp Nr. 1992/6149

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der Gewährung freiwilliger übertariflicher Zulagen; Mitbestimmungsrecht bei einer in unterschiedlicher Weise und Höhe geplanten Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die Zulagen.

Normenkette:

BetrVerfG § 87 Abs.1 Nr.10;

»... Der Senat hat in der Entscheidung vom 13. 1. 1987 (DB 1987,1096 [hier: VI(642)247c]) ausgesprochen, daß der Betriebsrat mitzubestimmen habe darüber, wie ein gekürztes Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffenen ArbNehmer verteilt werden soll. Er hat dies auch für den Fall bejaht, daß alle Zulagen Ä wie im damaligen Fall Ä gleichmäßig gekürzt werden .., [weil] auch eine gleichmäßige Weitergabe der Kürzung des Zulagenvolumens an alle in Betracht kommenden ArbNehmer nur eine der möglichen Verteilungsentscheidungen sei. Sie sei nicht zwingend und bedürfe deshalb der Mitbestimmung des Betriebsrats.