».. Der fortgeführte Betriebsteil ist,. »durch Rechtsgeschäft« auf die X & Y Technische Dienste GmbH übergegangen. ... Die Rechtsfolge, der Übergang der Arbeitsverhältnisse, tritt auch dann ein, wenn es nicht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft über einen Erwerb des Betriebs oder Betriebsteils kommt oder der bisherige Betriebsinhaber an der rechtsgeschäftlichen Übertragung gar nicht beteiligt ist (.. BAGE 35, 104, 107).
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