»Können sich die Mitglieder einer Arbeitnehmergruppe nicht mehrheitlich einigen, welche Gruppenmitglieder zur Freistellung nach § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVerfG zu bestimmen sind (Pattsituation), so geht das Bestimmungsrecht nicht auf das Betriebsratsplenum über. Vielmehr ist die Pattsituation durch Losentscheid aufzulösen.«
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