BAG vom 27.02.1985
GS 1/84
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
BB 1985, 1978
DB 1985, 2197
DRsp VI(604)159a-f

BAG - 27.02.1985 (GS 1/84) - DRsp Nr. 1992/6480

BAG, vom 27.02.1985 - Aktenzeichen GS 1/84

DRsp Nr. 1992/6480

Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsstreits (Entscheidung des Großen Senats des BAG): (a) Anspruch im Falle offensichtlich unwirksamer Kündigung; (b-d) Anspruch außer in Fällen offensichtlicher unwirksamer Kündigung erst dann, wenn ein die Instanz abschließendes, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Urteil ergeht, (c-d) sofern keine zusätzlichen Gründe für ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung bestehen; (d) Fallgestaltungen für ein solches Arbeitgeber-Interesse; (e-f) Grundsätze für die prozessuale Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs; (f) keine Notwendigkeit eines Aussetzung des Verfahrens (§ 148 ZPO) über die Beschäftigungsklage bis zur Entscheidung über den Kündigungsrechtsstreit.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

Fortsetzung des auszugsweisen Abdrucks zum verhergehenden Blatt DRsp (604) 158 d-f.