BAG - 30.04.1987 (2 AZR 184/86) - DRsp Nr. 1992/6204
BAG, vom 30.04.1987 - Aktenzeichen 2 AZR 184/86
DRsp Nr. 1992/6204
Grundsätze für die gerichtliche Überprüfung der Unternehmerentscheidung und der Interessenabwägung bei betriebsbedingter Kündigung.
»Organisatorische, technische und wirtschaftliche Unternehmerentscheidungen, die sich konkret nachteilig auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, unterliegen nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich sind. Ist eine ordentliche Kündigung »an sich« betriebsbedingt i. S. des § 1 Abs. 2KSchG, dann kann sich die Interessenabwägung nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken.
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