(e ) »... Das LAG ist .. zutreffend davon ausgegangen, die vorherige Anhörung des ArbNehmers sei grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung. Dies hat der Senat bereits in dem Urteil vom 11. 4. 1985 (BB 1987, 1316) entschieden .. . [Demnach] entspricht es der Besonderheit des wichtigen Grundes bei der Verdachtskündigung, die Erfüllung der Aufklärungspflicht des ArbGebers zur Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtskündigung zu erheben. Verletzt der ArbGeber diese Pflicht schuldhaft, dann kann er sich im Prozeß nicht auf den Verdacht einer strafbaren Handlung bzw. eines pflichtwidrigen Verhaltens des ArbNehmers berufen. ...
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